Die Raiffeisenbank Bodensee hat versucht Vertragskonditionen ihrer Fremdwährungskreditnehmer so zu ändern, dass sie am Ende immer gewinnt. Ursprünglich war vereinbart, die zu zahlenden Zinsen sind variabel. 1,375 Prozent Zinsen zuzüglich dem CHF-Libor. Bis Dezember 2014 war aus dem Blickwinkel der Vorarlberger Bank alles gut. Dann führte die Schweizerische Nationalbank (SNB) allerdings Negativzinsen ein.

Nun sah sich die Bank damit konfrontiert ihre Zinsmarge zu verlieren. Der CHF-Libor sank auf -0,80 Prozent, so dass der Kreditnehmer nur noch 0,575 Prozent Zinsen hätten zahlen müssen. Dem wollte die Raiffeisenbank nicht tatenlos zusehen. Man legte kurzerhand die 1,375 Prozent per Aussendungsschreiben als Mindestzinsatz fest.
Das sei unzulässig, urteilen die Richter. Die Einführung einer Zinsuntergrenze ohne gleichzeitige Obergrenze verstoße gegen das Gebot der Zweiseitigkeit des Konsumentenschutzgesetzes. Das Landesgericht Feldkirch ließ auch die Argumentation der Bank nicht zu, wonach diese auf die 1,375 Prozent zur Deckung ihrer Kosten angewiesen sei. Zwar sind Kreditverträge grundsätzlich entgeltliche Verträge, doch werde vom Kreditnehmer ein solches Entgelt neben den Zinsen auch durch ein Kreditbearbeitungsentgelt bezahlt.
Ob Franken-Kreditnehmer mit ihren Darlehen etwas verdienen, entscheidet sich Mitte 2016. Dann wird ein Urteil am Obersten Gerichtshof (OGH) erwartet. Viele Kreditnehmer haben in ihren Verträgen nur einen Zinsaufschlag von 0,70 Prozent stehen. Verrechnet man ihn mit dem CHF-Libor von -0,80 Prozent müssten Banken zwischenzeitlich angefallene Negativzinsen zurückzahlen oder dem Kunden gutschreiben.
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