Wie Banken mit Beratungsgesprächen Franken-Schuldner austricksen
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Wie Banken mit Beratungsgesprächen Franken-Schuldner austricksen

Mit Beratungsgesprächen und Drohbriefen bearbeiten österreichische Banken seit Jahren ihre Franken-Schuldner. Oft wird versucht Kreditnehmer in eine Euro-Konvertierung zu lotsen. Ein Beratungsgespräch hat darüber hinaus einen interessanten Nebeneffekt: Juristische Fehlberatungsansprüche beginnen zu verjähren.

Wer trotz Beratungsgespräch und Drohbriefen bei der Aussitzen-Strategie bleibt, sollte sich über die rechtlichen Konsequenzen bewusst sein. Spätestens mit dem Unterschreiben des Gesprächsprotokolls beginnt eine dreijährige Verjährungsfrist auf Schadenersatzansprüche.

Nach Ablauf dieser Frist hat ein Franken-Kreditnehmer keine rechtliche Handhabe mehr, dass sein Kreditvertrag wegen Falschberatung zum ursprünglichen Euro-Wechselkurs –der in den meisten Fällen bei 1,50-1,60 Franken liegen dürfte– rückabgewickelt wird.

(Weiterlesen: Banken tricksen Franken-Schuldner zum zweiten Mal aus)

Auf dem Boom der Kreditvergabe Ende der Neunziger Jahre/Anfang 2000 dürften sich viele Banken wegen der Euphorie etwas zu schulden kommen lassen. Sie hätten potentiellen Kreditnehmern nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz umfassende Prognoserechungen vorlegen müssen, sagte der Wiener Anlegeranwalt Ingo Kapsch im Gespräch mit der "Presse".

Franken-Schuldner, die seinerzeit keine Worst-Case-Szenarien mit Verlustpotential des Euro-Franken-Kurses bekamen, wurden rechtlich gesehen nicht umfassend aufgeklärt und beraten. Damit haben sie eine Anspruchsgrundlage, um den Kreditvertrag rückabzuwickeln.

Mit den Drohbriefen und Beratungsgesprächen wollen die Banken nun ihre vor mehr als einem Jahrzehnt gemachten Aufklärung- und Beratungsfehler juristisch heilen. Sie holen die Beratung nach, wodurch die dreijährige Verjährungsfrist beginnt zu laufen.

Mittlerweile dürften viele Geldhäuser auf der sicheren Seite sein, weil vor drei Jahren, als der Wertverlust des Euro-Franken-Kurses und die Panik besonders groß war, Franken-Kreditnehmer das Gespräch mit ihrer Bank suchten. In den kommenden Monaten werden somit viele Ansprüche wegen Fehlberatung verjähren.

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