Faktencheck zum Zinsanspruch der Franken-Kreditnehmer
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Faktencheck zum Zinsanspruch der Franken-Kreditnehmer

Negativzins:
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat seit Dezember 2014 ihre Leitzinsen sukzessiv ins negative Terrain verschoben. Neben Leitzinsband und Einlagenzins, die von der SNB direkt gesteuert werden, sanken die Schweizer Franken (CHF) Liborsätze. Der 1-Monats-Libor beträgt aktuell -0,85 Prozent, der 3-Monats-Libor -0,81 Prozent.

Zinsaufschlag:
1-Monats-Libor und 3-Monats-Libor bestimmen bei österreichischen Franken-Krediten, wie hoch die Sollzinsen ausfallen. In den Kreditverträgen steht oft, dass die Sollzinsen an den 3-Monats-Libor zuzüglich eines Zinsaufschlages gebunden sind. Der Zinsaufschlag hängt vom Kreditnehmer ab. In der Regel liegen die verwendeten Aufschläge zwischen 0,6 Prozent bis 1,1 Prozent.

Anpassung:
Zählt ein Franken-Kreditnehmer 3-Monats-Libor und seinen Zinsaufschlag zusammen, ergibt sich, ob er weiterhin Zinsen zahlen muss. Bei einem Zinsaufschlag von 1,1 Prozent wird ihm die Bank zum Quartalsende einen Sollzins von 0,29 Prozent (-0,81% + 1,10%) in Rechnung stellen. Bei einem Zinsaufschlag von 0,6 Prozent wäre sein Sollzins bei -0,21 Prozent (-0,81% + 0,60%).

Eingleisig:
Österreichische Banken haben bereits klar gestellt, dass sie im Falle eines negativen Sollzinses kein Geld an die Kunden überweisen. Auch in diesem Fall werde immer ein Sollzins von zumindest 0,00001 Prozent verrechnet, stellt die Bank Austria in einem Schreiben an ihre Kunden klar.

Klagewelle:
Franken-Kreditnehmern müssen sich mit der Weigerung der Banken nicht abfinden. Wer auf seinem rechnerisch ermittelten Zinsanspruch pocht, kann klagen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) brachte kürzlich eine Verbandsklage gegen die Bank Austria ein, weil bei ihr die Sollzinsen nicht unter Null fallen dürfen.

Erfolgschancen:
Die Banken sagen, dass bei Kreditverträgen prinzipiell nicht der Kreditgeber, sondern der Kreditnehmer Zinsen zu zahlen hat. Dem hält der VKI entgegen, dass eine Zinsuntergrenze bei 0,00001 Prozent unzulässig sei. Es gebe ja auch keine Obergrenze. Würde der 3-Monats-Libor auf 5,00 Prozent steigen, würden die Banken ohne mit der Wimper zu zucken ihren Kunden 5,6 Prozent bis 6,1 Prozent Sollzinsen in Rechnung stellen.