Werden Franken-Kreditnehmer mit der OeNB glücklich?
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Werden Franken-Kreditnehmer mit der OeNB glücklich?

Der Österreichischen Nationalbank (OeNB) bereiten Deckungslücken heimischer Franken-Fremdwährungskreditnehmern Sorge. Sie entstehen, wenn am Laufzeitende der Kredit nicht in Gänze mit der Ansparsumme im Tilungsträger zurückbezahlt werden kann. Die meisten Kredite sind 2025 bis 2035 fällig. Bis dahin werden die Banken ihre Kunden mit Schreiben überhäuft haben.

"Durch die starke Aufwertung des Schweizer Frankens erhöhte sich die individuelle Belastung für Fremdwährungskreditnehmer", schreibt die OeNB in einem aktuellen Bericht. Die Notenbank sorgt sich um Deckungslücken, denn 75% der in Österreich vergebenen Fremdwährungskredite sind mit einem Tilgungsträger verbandelt.

Die OeNB hat sich die Gesamtsituation aller Fremdwährungskredit österreichweit angeschaut und stellt fest: Die Deckungslücke zwischen der aus dem Tilgungsträger erwarteten Ansparsumme am Laufzeitende und dem aushaftenden Kreditvolumen sei mit rund 6,2 Milliarden Euro nach wie vor "sehr bedeutend".

Die Deckungslücke wird kleiner, wenn

Letzteres konterkariert OeNB-Chef Ewald Nowotny im EZB-Rat mit seiner Nibelungentreue zum Negativzins von Mario Draghi. Die wirtschaftliche Erholung in Euroland wäre wahrscheinlich genauso stark verlaufen, hätte die EZB den Leitzins bei 0,25% (aktuell: 0%) und den Einlagenzins bei 0% (aktuell: -0,40%) belassen.

Dann hätten die Lebensversicherer zumindest eine Perspektive, wieder mehr als den Garantiezins zu erwirtschaften, und das, bevor die meisten Kredite zurückgezahlt werden müssen. Die letzte große Welle der Fälligkeit von Franken-Krediten in Österreich ist von 2025 bis 2035. Bis dahin werden Franken-Kreditnehmer mit Informationen von ihren Banken versorgt.

Laut neuen Informationspflichten müssen die Banken Fremdwährungkreditnehmern mit einer Restlaufzeit von sieben Jahren jedes Jahr ein Schreiben über die Kreditschuld, der Höhe des Tilungsträgers (falls vorhanden) und den Wert der hinterlegten Sicherheiten zustellen. Ferner hat die Bank die prognostizierte Deckungslücke am Laufzeitende (möglichst graphisch) darzustellen und zu einem Informationsgespräch einzuladen.