Fauler Kompromiss bei Franken-Krediten mit Stop-Loss
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Fauler Kompromiss bei Franken-Krediten mit Stop-Loss

Österreichische Banken geben auf Druck der Politik etwas nach. Franken-Kreditnehmer, die sich mit einem so genannten Stop-Loss-Auftrag vor einem plötzlichen Ende des Mindestkurses extra abgesichert haben, wird erlaubt in ihren ursprünglichen Franken-Kredit zurück zu wechseln. An den Verlusten ändert das nichts. Die Banken stehlen sich aus ihrer Bringschuld.

Franken-Kreditnehmer haben mit ihren Banken nach der Einführung des Euro-Mindestkurses bei 1,20 Franken im September 2011 oft folgendes vereinbart: Sobald der Eurokurs leicht unter 1,20 Franken fällt, wird die Kreditschuld automatisch von Franken in Euro konvertiert (Stop-Loss).

Nachdem die Schweizerische Nationalbank (SNB) am 15. Jänner 2015 den Mindestkurs plötzlich aufgehoben hatte, kam es zu einem erdrutschartigen Rückgang des EUR/CHF-Wechselkurses von 1,2010 auf 0,86. Dies führte dazu, dass beispielsweise ein bei 1,1950 platzierter Stop-Loss-Auftrag, erst bei 1,05 ausgelöst wurde. Devisenhändler sprechen von "Slippage".

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Betroffenen Kreditnehmern erlauben die österreichischen Bank nun offenbar auf Druck des Sozialministeriums die Rückabwicklung. Die Kunden können zum aktuellen EUR/CHF-Kurs (derzeit: 1,05) in einen Franken-Kredit, mit dem sie noch tiefer unter Wasser stehen, zurück wechseln. Eigentlich wären die Banken darüber hinaus verpflichtet die ursprünglich versprochene Euro-Konvertierung bei knapp unter 1,20 Franken anzubieten.

Banken haben eine besondere Pflicht sich mit den Gegebenheiten der Devisenmärkte auszukennen. Dass es immer mal wieder zu starken Kurseinbrüchen kommt und es sich bei "Slippage" um ein Alltagsproblem handelt, muss ihnen daher bekannt sein. Im Gegenzug bekommen sie vom Gesetzgeber eine Banklizenz, die sie dazu berechtigt, Devisengeschäfte abzuwickeln.

Aufgrund der besonderen Ereignisse wäre eine Fehlertoleranz von höchstens drei Prozent angemessen, so dass Kunden schlimmstenfalls zu einem Eurokurs von 1,1640 CHF konvertiert werden würden.

Die jetzt vorgeschlagene Lösung der Bundessparte Bank und Versicherung den Betroffenen lediglich eine Rückabwicklung zum aktuellen EUR/CHF-Wechselkurs anzubieten, erweckt den Eindruck, dass sich die Banken aus ihrer Verantwortung stehlen wollen. Denn eines ist auch klar: Alle Franken-Kreditnehmer, die jetzt schnell rückabwickeln, können nicht mehr klagen.

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