Franken-Kredite vor Gericht: So ist der aktuelle Stand
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Franken-Kredite vor Gericht: So ist der aktuelle Stand

Österreich war jahrelang das Mekka für Fremdwährungskredite. Banken und Vermögensberater haben sich so sehr auf das Geldverdienen konzentriert, dass sie oft im Graubereich agierten. Nun kommt es zu einem juristischen Nachspiel. Im Kern geht es um vier Themenkomplexe:
  1. Falschberatung von Banken und Vermögensberatern
  2. Das Zinsmonopol der Banken ("Kann ich mit meinem Kredit etwas verdienen?)
  3. Trotz Absicherung viel Geld verloren: Die Stop-Loss-Geschädigten
  4. Das zwielichtige Verhalten der Schweiz und ihrer Notenbank

1. Falschberatung von Banken und Vermögensberatern
Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab 2013 einer Fremdwährungskreditnehmerin recht, falsch beraten worden zu sein. Es ist der klassische Fall fehlender Aufklärung seitens der Bank und des Vermögensberaters. Das Urteil (OGH 05.04.2013, 8 Ob 66/12g) ist wichtig, weil es den Banken einen Notausgang verbarrikadiert. Die Geldhäuser stehen auf dünnem Eis, wenn sie versuchen, die Aufklärungspflichten auf den den Tilgungsträger vermittelnden Vermögensberater abzuwälzen.


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2. Das Zinsmonopol der Banken
Der oft für Franken-Kreditnehmer maßgebliche CHF 3-Monats-Libor liegt aktuell bei -0,80%. Wer in seinen Kreditvertrag beispielsweise einen Zinsaufschlag (Marge) von 0,60% stehen hat, müsste mit seinem Kredit theoretisch 0,20% Zinsen verdienen. Bei einem durchschnittlichen Fremdwährungskredit im Gegenwert von 180.000 Euro wären das 360 Euro im Jahr. Eine beklagte Bank, die sich weigert das Geld auszuzahlen, verliert vor dem Landesgericht Feldkirch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der OGH hat bisher nicht abschließend entschieden.

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3. Die Stop-Loss-Geschädigten
Zahlreiche Franken-Kreditnehmer wollten sich schützen. Sie haben sogenannte Stop-Loss-Aufträge bei Eurokursen knapp unter 1,20 Franken (z. B. 1,1850) platziert. Damit sollte der Franken-Kredit im Falle einer Mindestkurs-Aufhebung in einen Euro-Kredit umgewandelt werden. Das ging jedoch nicht auf. Wegen einem ausgetrockneten Devisenhandel am Schwarzen Donnerstag (15.01.2015) konnten stundenlang keine EUR/CHF-Kurse gestellt werden. Die Stop-Loss-Aufträge wurden anschließend zu sehr viel schlechteren Wechselkursen (z. B. 1,01) ausgeführt, so dass die Kreditnehmer mit ihrer Euro-Konvertierung tief im Minus landeten.

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4. Das zwielichtige Verhalten der Schweiz und ihrer Notenbank
Unbestritten ist, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) die vielen Franken-Kreditnehmer in Österreich und Osteuropa an der Nase herum geführt hat. Nun gibt es ein juristisches Nachspiel vor österreichischen Gerichten. Ob die Geschädigten jemals Geld aus der Schweiz sehen, ist allerdings fraglich:

Martin Spitzer, Professor für Zivil- und Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, erläutert im Schweizer Rundfunk: "Man muss sich überlegen, ob es überhaupt möglich ist, die Schweizerische Nationalbank vor einem österreichischen Gericht einzuklagen. Das betrifft die Frage der völkerrechtlichen Immunität, denn ich kann nicht beliebig Organe fremder Staaten vor österreichische Gerichte ziehen. Und es ist unklar, ob diese Gerichte überhaupt zuständig sind."
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