CHF-Kredite: Wer nichts macht, bleibt auf Schaden sitzen
Home » » CHF-Kredite: Wer nichts macht, bleibt auf Schaden sitzen

CHF-Kredite: Wer nichts macht, bleibt auf Schaden sitzen

Österreichische Banken haben vor der plötzlichen Aufgabe des Mindestkurses ihren Franken-Kreditnehmern oft einen Ausstiegskurs von EUR/CHF 1,19 zugesichert. Das Versprechen konnte nicht eingehalten werden. Nun beginnt das juristische Nachspiel. Stop-Loss-Geschädigte können an einem eigens ins Leben gerufenen Sammelschlichtungsverfahren teilnehmen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wird im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) ein Sammelschlichtungsverfahren durchführen, um die Stop-Loss-Problematik anzugehen.

Für wen ist das interessant?
Für Franken-Kreditnehmer, die sich vor dem Absturz des Euros unter 1,20 Franken (Bruch des Mindestkurse) durch einen so genannten Stop-Loss-Auftrag bei ihrer Bank abgesichert hatten, ist die Schlichtung interessant. In der Regel wurden Kreditnehmer nicht zu dem vereinbarten Wechselkurs von EUR/CHF 1,19 in einen Euro-Kredit umgeschuldet, sondern erst bei Kursen von 1,10, 1,05 oder noch tiefer.

Stop-Loss-Geschädigte müssen einen Unkostenbeitrag von 100 Euro bezahlen, um an der Sammelschlichtung teilzunehmen. Theoretisch können sich Franken-Kreditnehmer den Unkostenbeitrag auch sparen und über das Formular des gesetzlichen Ombudsmannes der Kreditwirtschaft direkt ihre Beschwerde einreichen.

Bisher weigern sich die Banken zum versprochenen Wechselkurs von EUR/CHF 1,19 in Euros zu konvertieren. Stattdessen bietet man eine Rückabwicklung in einen Franken-Kredit zum aktuellen Kurs von 1,05 an. Das heißt aber, dass Franken-Kreditnehmer auf dem Verlust, der durch die Talfahrt des Wechselkurses von EUR/CHF 1,19 auf 1,05 entstanden ist, sitzen bleiben.

Weiterlesen: Fauler Kompromiss bei Franken-Krediten mit Stop-Loss

Bei einer erfolgreichen Beschwerde wird Schadenersatz gewährt, der je nach Höhe der Kreditsumme in den meisten Fällen zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro liegen dürfte.

Stop-Loss-Geschädigte, die ein Angebot ihrer Bank annehmen und zum aktuellen Wechselkurs von EUR/CHF 1,05 in ihren Franken-Kredit zurück wechseln, könnten keinen Schadenersatz mehr fordern, sagt die Arbeitskammer.

Zum Thema:
Häuslbauer aufgepasst: Banken diebisch wie eine Elster